Nachvollziehbarkeit
Der KI-Agent arbeitet unter dem Konto eines Menschen. Ohne Gegenmaßnahme unterscheidet der Prüfpfad die beiden nicht.
Das Problem
Der KI-Agent greift über das Konto seines Auftraggebers auf die Systeme zu. In jedem Änderungsverlauf steht deshalb dessen Name – auch dort, wo nicht er, sondern die KI geschrieben hat. Wer später fragt „wer hat das geändert?“, bekommt eine Antwort, die formal stimmt und inhaltlich in die Irre führt.
Das ist kein akademisches Problem: Es ist genau die Transparenzfrage, die Regulierungen an KI-generierte Inhalte stellen.
Zwei Antworten, bewusst unterschiedlich
Ein Protokoll hält jeden schreibenden Zugriff des Agenten fest und lässt sich je Objekt zurückverfolgen. Es beantwortet im Nachhinein zuverlässig, ob eine Änderung von der KI kam.
Ein Herkunftsvermerk am Objekt selbst ergänzt das dort, wo das Protokoll nicht hinkommt – auf dem Mobilgerät etwa, wo niemand eine Protokolldatei öffnet. Er steht in der Versionsnotiz, also im Objekt, nicht daneben.
Wo bewusst keine Marke gesetzt wird
In der Vorgangsverwaltung wird ausdrücklich keine solche Kennzeichnung gesetzt. Dort tragen Labels und Komponenten die Abnahme-Filter des Menschen; eine zusätzliche Herkunftsmarke würde diese Filter verunreinigen. Nachvollziehbarkeit ist kein Selbstzweck – sie darf den Ablauf nicht beschädigen, den sie absichern soll.
Noch nicht abgedeckt
Es gibt keine kryptografisch signierten Herkunftsdaten an Dokumenten und Medien. Und der Prüfpfad existiert zwar, wird aber von niemandem regelmäßig durchgesehen.